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IT-Recht

Unterschiede beim Urheberrecht auf Software, Marken und Design

Allgemein besitzt jeder, der eine geistige Leistung vollbringt ein Urheberrecht auf seine geistige Leistung.

Das Urheberrecht gilt automatisch als Schutz von Geistesschöpfungen bei

  • Software, Bildern und Fotos

Das Urheberrecht gilt nicht für

  • Marken, Design und technische Erfindungen.

Für diese Gruppen muss ein Marke/Geschmacksmuster/Patent angemeldet werden. Bedingung ist, dass die zu schützende Sache gewerblich nutzbar ist, sonst ist keine Anmeldung möglich.

Anmeldung einer Marke

Die Kosten:

  • einfache nationale Anmeldung in D: 300€ (gilt für 3 von 44 wählbare Branchen)
  • nationale Anmeldung in D: 4400€ (für alle 44 Branchen)
  • einfache europäische Anmeldung: 1800€

Empfehlung: Erst national anmelden, weil dann auch andere europäische gesicherte Marken danach in D nicht tätig werden können. Da Deutschland der größte Wirtschaftsraum ist in der EU, lohnt sich für andere eine europäische Marke anzumelden bedeutend weniger.

Außerdem sollte vorher geprüft werden, ob eine Marke national oder europäisch angemeldet ist, da das Patentamt dies vor der Anmeldung nicht selber macht: dpma.de.

Anmeldung einer Marke in Berlin: Patentamt Hallesches Tor Berlin

Tip zur Recherche: Die Daten in den Online Datenbanksystemen sind bis zu 6 Wochen alt, nur in den Computer Terminals des Patentamtes können aktuelle Informationen eingesehen werden oder man beauftragt eine Patent- oder Markenanwalt, der dann für 400€ bis 1000€ zum Halleschen Tor fährt 🙂

Wer hat Recht bei gleichen Unternehmensnamen?

Es gibt 4 verschiedene Gründe das Recht auf einen Namen zu besitzen:

  1. Namen eines Unternehmens oder einer Privatperson
  2. eine angemeldete Marke
  3. ein Unternehmenskennzeichen
  4. eine Domain

Die ersten 3 sind dabei gleichberechtigt, die Domain zählt rechtlich weniger.

Es gilt, wer nachweislich zuerst ein Recht erworben hat, auch wenn er mit dem Namen geboren wurde, kann andere abmahnen.Es bringt also nichts, wenn sich andere die Weltmarke „Sebastian Viereck“ schützen lassen. In dem Fall könnte ich dagegeben rechtlich vorgehen:)

Wie finde ich heraus, ob schon jemand einen bestimmten Namen nutzt?

Das ist schwierig mit 100% iger Sicherheit zu sagen. Es hilft dabei das Handelsregister und Google (verlinke ich jetzt mal nicht).

 

Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung beim Anwalt und es wird auch nicht für die Richtigkeit gehaftet. Ich empfehle einen IT-Recht Anwalt zu kontaktieren: Kanzlei Bilk & Keil.