Am Samstag war ich auf der IFA (internationale Funkausstellung) in Berlin und hab ein paar Interessant Fotos mitgebracht. Insgesamt war die Messe nicht der Hit, weil größten Teils Fernseher und iPhone Schutzhüllen und Zubehör angeboten werden und nur wenige Stände da waren, wo man interagieren konnte und gut die Technik ausprobieren konnte.
Kategorie: Diverses
Der richtige Bürodrehstuhl
Das Thema Ergonomie am Arbeitsplatz ist ein Dauerbrenner vor allem auch für Programmierer und andere IT-Spezialisten, die täglich viele Stunden an ihren Schreibtischen verbringen (müssen und wollen). Nicht nur dem Schreibtisch selbst kommt dabei eine hohe Bedeutung zu, sondern vor allem auch dem Schreibtischstuhl.
Es soll ja tatsächlich noch immer Zeitgenossen geben, die stundenlang auf einem Plastiklappstuhl sitzen während sie zuhause im Keller programmieren und deren einzige Bewegung zwischendurch aus kurzen Rauchpausen am Fenster besteht. Solche ein Verhalten führt meist schnell zu Rückenverspannungen bis hin zum Bandscheibenvorfall.

Mein Arbeitsplatz als Programmierer habe ich mir nach eigenen Vorstellungen ergonomisch eingerichtet um entspannt und komfortabel arbeiten zu können und möglichst produktiv zu sein.
Mein Arbeitsplatz besteht aus den Komponenten:
- höhenverstellbarer Tisch (elektrisch)
- Fußpedale
- ergonomische Tastatur
- ergonomische Maus mit Mauskissen
- Xbox Kinect Kamera
- Laptop mit Docking Station
- 2 TFT-Monitore
Allgemein besitzt jeder, der eine geistige Leistung vollbringt ein Urheberrecht auf seine geistige Leistung.
Das Urheberrecht gilt automatisch als Schutz von Geistesschöpfungen bei
- Software, Bildern und Fotos
Das Urheberrecht gilt nicht für
- Marken, Design und technische Erfindungen.
Für diese Gruppen muss ein Marke/Geschmacksmuster/Patent angemeldet werden. Bedingung ist, dass die zu schützende Sache gewerblich nutzbar ist, sonst ist keine Anmeldung möglich.
Anmeldung einer Marke
Die Kosten:
- einfache nationale Anmeldung in D: 300€ (gilt für 3 von 44 wählbare Branchen)
- nationale Anmeldung in D: 4400€ (für alle 44 Branchen)
- einfache europäische Anmeldung: 1800€
Empfehlung: Erst national anmelden, weil dann auch andere europäische gesicherte Marken danach in D nicht tätig werden können. Da Deutschland der größte Wirtschaftsraum ist in der EU, lohnt sich für andere eine europäische Marke anzumelden bedeutend weniger.
Außerdem sollte vorher geprüft werden, ob eine Marke national oder europäisch angemeldet ist, da das Patentamt dies vor der Anmeldung nicht selber macht: dpma.de.
Anmeldung einer Marke in Berlin: Patentamt Hallesches Tor Berlin
Tip zur Recherche: Die Daten in den Online Datenbanksystemen sind bis zu 6 Wochen alt, nur in den Computer Terminals des Patentamtes können aktuelle Informationen eingesehen werden oder man beauftragt eine Patent- oder Markenanwalt, der dann für 400€ bis 1000€ zum Halleschen Tor fährt 🙂
Wer hat Recht bei gleichen Unternehmensnamen?
Es gibt 4 verschiedene Gründe das Recht auf einen Namen zu besitzen:
- Namen eines Unternehmens oder einer Privatperson
- eine angemeldete Marke
- ein Unternehmenskennzeichen
- eine Domain
Die ersten 3 sind dabei gleichberechtigt, die Domain zählt rechtlich weniger.
Es gilt, wer nachweislich zuerst ein Recht erworben hat, auch wenn er mit dem Namen geboren wurde, kann andere abmahnen.Es bringt also nichts, wenn sich andere die Weltmarke „Sebastian Viereck“ schützen lassen. In dem Fall könnte ich dagegeben rechtlich vorgehen:)
Wie finde ich heraus, ob schon jemand einen bestimmten Namen nutzt?
Das ist schwierig mit 100% iger Sicherheit zu sagen. Es hilft dabei das Handelsregister und Google (verlinke ich jetzt mal nicht).
Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung beim Anwalt und es wird auch nicht für die Richtigkeit gehaftet. Ich empfehle einen IT-Recht Anwalt zu kontaktieren: Kanzlei Bilk & Keil.
Vertragsarten im IT-Business
Ein Vertrag kann auf drei Arten zustande kommen im IT-Business, dabei ist die Wertigkeit wie hier beschrieben (Individualvertrag zählt stärker als AGBs):
- Individualvertrag
- Allgemeine Geschäftsbedingungen/Nutzungsbestimmungen
- Gesetze z.B: Urheberrecht
1. Individualvertrag
- Dienstvertrag: kein Erfolg nötig
- Werksvertrag: Erfolg nötig
Verkauf von Software
- Kaufvertrag
- urheberrechtliche Nutzung
Wichtig: Durch das Kaufrecht hat der Kunde ein Recht auf Gewährleistung, damit die ganze Software nicht neu geschrieben werden soll auf Kundenwunsch, muss dieser Satz eingebaut werden in den Vertrag:
„Auf nachfolgenden Vertrag soll Werkvertragsrecht angewendet werden.“
2.1. Allgemeine Geschäftsbedingungen
- kein Zwang für AGBs, wenn keine Vorhanden gilt das Gesetz (z.B. Gewährleistung)
- wichtige Regeln sollten nicht in die AGBs, weil einzelne AGB Paragraphen schnell unwirksam geanwaltet werden können 🙂
- AGBs können komplett unwirksam sein, wenn ein wichtiger Paragraph falsch ist
- Achtung: Überschriften in den AGBs und Verträgen sind rechtlich nicht relevant! Also wenn Werksvertrag darüber steht und im Text ein Dienstvertrag geregelt wird, ist es ein Dienstvertrag.
Was sind personenbezogene Daten?
„Personenbezogene Daten sind Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person (Betroffener).“ (BDSG §3 Abs. 1).
Wenn ich nur … speichere, sind das schon personenbezogene Daten?
Der Nachname? Ja, weil z.B. „Schmidt“ oder „Al Gaddafi“ auf die ethnische Herkunft schließen lassen könnte.
Der Vorname? Ja, weil man auf das Geschlecht schließen kann.
Die Adresse? Ja, weil darüber (vollkommen legal: Geoscoring) die Bonität von Stadtbezirken ermittelt werden kann.
Die E-Mail Adresse? Nicht geklärt, weil über Websuche zuordenbar.
Die IP-Adresse? Ja. Bei Anonymisierung nicht, wenn die letzten 3 Zahlen genullt werden.
Pseudonyme? Nein, Zauberelfe und alterSack84 sind keine personenbezogenen Daten.
Worauf muss beim Speichern von personenbezogenen Daten geachtet werden?
- der User muss einwilligen zum Speichern der Daten oder es liegt eine gesetzliche Grundlage dafür vor (Grundsatz der Gesetzmäßigkeit)
- so wenig Daten wie nötig (Grundsatz der Datensparsamkeit/Datenvermeidung)
- verständliche Beschreibung, wofür die Daten gespeichert werden (Grundsatz der Normenklarheit)
- Nutzung der Daten nur für den vorgesehenen Zweck (Grundsatz der Zweckbindung)
- die Einwilligung muss schriftlich erfolgen (immer gegeben im Internet)
Datenschutzbedingungen
- das Kopieren von anderen Seiten ist verboten (Urheberrecht)
- ab 10 Mitarbeiter muss es einen Datenschutzbeauftragten geben mit Sachkenntnis und rechtlichem Wissen (meist Informatiker)
Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung beim Anwalt und es wird auch nicht für die Richtigkeit gehaftet. Ich empfehle einen IT-Recht Anwalt zu kontaktieren: Kanzlei Bilk & Keil.
Bis zum 01.08.2012 müssen Onlinehändler, die über ihren Online Shop (auch) an Endkunden Produkte verkaufen, die Vorgaben der so genannten Buttonlösung umsetzen auf der finalen Seite, auf der der Verbraucher seine Bestellung auslöst.
- Erfüllung erweiterter Informationspflichten
- Gestaltung des Bestellbuttons
Bei einer Missachtung der Gesetzänderung handelt der Onlinehändler wettbewerbswidrig. Bei falscher Beschriftung des Button kommt kein Vertrag mit dem Kunden zustande.
Für die Schweiz/Österreich gilt der deutsche Gesetzesentwurf auch, sofern sich das Angebot auch an deutsche Kunden richtet: siehe Buttonlösung Schweiz.
1. Erfüllung erweiterter Informationspflichten
Es muss klar und verständlich (deutlich hervorgehoben) für den Verbraucher dargestellt werden, wenn
- markanten Produktmerkmale
- Angabe der Mindestlaufzeit von Verträgen (wenn vorhanden)
- „den Gesamtpreis der Ware oder Dienstleistung einschließlich aller damit verbundenen Preisbestandteile sowie alle über den Unternehmer abgeführten Steuern oder, wenn kein genauer Preis angegeben werden kann, seine Berechnungsgrundlage, die dem Verbraucher eine Überprüfung des Preises ermöglicht“
- Angabe aller Versandkosten und Zusatzkosten (z.B: Zoll): „gegebenenfalls zusätzlich anfallende Liefer- und Versandkosten sowie einen Hinweis auf mögliche weitere Steuern oder Kosten, die nicht über den Unternehmer abgeführt oder von ihm in Rechnung gestellt werden“
- die Befristung bei zeitlich beschränkten Angeboten
Der genaue Gesetzestext: § 1 Informationspflichten bei Fernabsatzverträgen.
2. Der Button auf der finalen Verkaufsabschlusseite
Der Button muss unterhalb der in Punkt 1 benannten Informationen platziert sein und nicht mehrmals auf der Seite vorkommen. Zwischen diesen Informationen dürfen keine weiteren sichtbaren Elemente platziert werden, wie z.B: Checkboxen oder Input-Felder.
Die Button sollte folgender Maßen beschriftet sein ohne weitere Zusätze:
- Zahlungspflichtig bestellen (Musterbeschriftung vom Gesetzgeber)
- Kaufen
- Kostenpflichtig bestellen
- Zahlungspflichtigen Vertrag schließen
- Kauf abschließen
Unzulässige Beschriftungen:
- Bestellung absenden
- Weiter
- Bestellen
- Entscheiden Sie sich für uns!
- Kauf abschließen und sich verwöhnen lassen
Beispiel für eine erfolgreiche Umsetzung der neuen Regelungen: zeedee-shop.com
empfehlenswerte weiterführende Lektüre: Leitenfaden Buttonlösung IT-Recht Kanzlei München.
Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung beim Anwalt und es wird auch nicht für die Richtigkeit gehaftet. Ich empfehle einen IT-Recht Anwalt zu kontaktieren: Kanzlei Bilk & Keil.
Ich hatte auf meiner Verdienst-Webseite das Problem, dass ich 5 Adsense Werbebanner in verschiedenen Formaten eingefügt habe. Davon haben 2 Werbebanner nicht funktioniert und auf dem Firefox konnte man sehen, dass die BannerJavascripte mit Fehlercode 400 Bad Request geladen wurden.

Um das Problem zu lösen, habe ich alle nicht angezeigten Banner entfernt aus der Webseite und einzeln wieder eingefügt. Das Ergebnis war, dass ein Skyscraper-Banner nicht funktioniert hat, weil es teilweise unter einem anderen angezeigt wurde und deswegen nicht geladen wurde.
Die Lösung ist also das böse Banner zu finden und alle anderen funktionieren nach dem Entfernen des Übeltäters.
Die die Arbeit an der Kinect startete bei Microsoft nachdem Nintendo 2005 ihr Wii-Konsole mit der Wii Remote Steuerung herausgebracht hatte. An der eigentlichen Steuerung wurde aber schon seit 2003 gearbeitet: siehe Geschichte der NUI/Kinect.
Die Entwicklung der Hardware
Zu Beginn wurden 2 Teams gegründet, die auf Basis von 2 unterschiedlichen Technologien die Kinect bauen sollten. Die Technologien kamen von den Firmen 3DV (gekauft für 35mio$) und PrimeSense (ein unabhängiges israelisches Forschungsunternehmen). Am Ende schaffte nur die PrimeSense Technologie die hohen Anforderungen an die Technik zu bewerkstelligen und einen Prototypen zu bauen, der RGB Kamera, Infrarotsensor und einen Infrarotlichtsensor enthielt und Tiefendaten mit 30fps rendern konnte. Die Geschwindigkeit wurde dadurch ermöglicht, dass die Tiefendaten mit Hilfe der Infrarotdaten auf eine neue Art und Weise bestimmt wurden:
Vorher wurde die Zeit gemessen, die die Daten benötigen, um vom Sensor auf einen Gegenstand und wieder zurück zum Sensor flogen. Die neue Technik projeziert ein Muster von rote Punkte auf den Raum und misst die Größe und den Abstand um die Tiefendaten zu bestimmen.
In die Kinect wurde ein 4-faches Mikrofon Array eingebaut, um in großen Räumen effektiv Spracherkennung durchführen zu können. Microsoft konnte dabei auf die Erfahrung von Windows zurückgreifen, in dem Spracherkennung seit Windows XP enthalten ist.
Die Entwicklung der Software
Auf Basis der Hardware wurde als erstes das Problem des Motion-Trackings gelöst. Das Kinect Entwicklungsteam (Project Natal) beauftragte Jamie Shotton den Microsoft Research in Cambridge mit der Verbesserung des ersten Motion-Trackings Algorithmuses, der folgende Nachteile hatte:
- der Spieler musste zu Beginn die bekannte T-Pose einnehmen zur Kalibrierung
- die Kamera verlor den User gelegentlich und das System musste wieder neu kalibriert werden incl T-Pose
- es funktionierte nur mit bestimmten Körpertypen, nämlich mit denen der leitenden Microsoft Entwickler 🙂
- aus der Silhouette des Users mussten die Körperteile und daraus die Gelenke extrahiert werden. Aus den Gelenken kann dann das Skelett erzeugt werden, welches die Kinect für die Bewegungen benutzt
Die Lösung: Es wurde Computer Learning verwendet und eine Bewegungssoftware mit Tonnen von Daten gefüttert, u.a. aus Hollywoods Motion Capture Studios. Daraus resultierte ein Entscheidungsbaum, der die Gelenke erkennen konnte.
Eine weiteres Highlight ist die amerikanische Spracherkennung, die mit verschiedenen amerikanischen Akzenten umgehen kann und auch mit Hilfe von Computer Learning erstellt wurde.
Die Kinect wurde schließlich am 26.9.2010 veröffentlicht, 3 Jahre nach dem eigentliche Veröffentlichungstermin zur E3 2007. In den ersten 60 Tagen wurden durchschnittlich 133.000 Einheiten verkauft pro Tag wodurch die Kinect vor dem iPhone und iPad im Guiness Buch der Rekorde steht.
Weiterlesen: Die technische Geschichte der Xbox Kinect und NUI oder Kinect SDK Tutorial Installation unter Windows 7
Ich habe viele Freelancer Kollegen gefragt, welcher Laptop der beste für Programmierer sei und das Ergebnis war eindeutig:
Die beste Firma für Arbeits-Laptop für Programmierer ist Lenovo (IBM) nach Meinung von verschiedenen Freiberuflern.
Nach 2 Jahren Erfahrung mit dem Rechner bin ich zu der Erkenntnis gelangt, mir bald ein Apple MacBook Pro
zu kaufen und bin damit sehr zufrieden seit mehreren Jahren, aufgrund folgender Fakten:
- sowohl Windows hat mein Thinpad sehr langsam mit der Zeit gemacht
- der Sound ist sehr schlecht
- die Akkuleistung beträgt effektiv etwas unter 3 Stunden
- das Mainboard musste schon asugetauscht werden, ein USB Slot ist auch schon kaputt gegangen nach unter 2 Jahren – positiv war der sehr gute Service von Lenovo, der das Gerät beu mir zu hause repariert hat am nächsten Tag gleich
Der beste Laptop für Programmierer: Das Macbook Pro
- sehr schnell: 2,8 GHz Quad-Core Intel Core i7
- Akku bis zu 7h
- 16Gb Ram
- 1,8 Kilo leicht
- stabiles Betriebssystem Max OS
- Preis: teuer
Das Lenovo Thinkpad
- 3 Jahre Garantie, Laptop wird von zu hause abgeholt
- 140€ für eine Docking Station lohnen sich
- Laptop mit 17,5″ Display
- 500Gb schnelle SSD Festplatte
- 32Gb RAM
Akku bis 10hsehr gut verarbeitetet- Preis: teuer
