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IT-Recht XT-Commerce

Buttonlösung Gesetzesänderung für Online Shops

Bis zum 01.08.2012 müssen Onlinehändler, die über ihren Online Shop (auch) an Endkunden Produkte verkaufen, die Vorgaben der so genannten Buttonlösung umsetzen auf der finalen Seite, auf der der Verbraucher seine Bestellung auslöst.

  1. Erfüllung erweiterter Informationspflichten
  2. Gestaltung des Bestellbuttons

Bei einer Missachtung der Gesetzänderung handelt der Onlinehändler wettbewerbswidrig. Bei falscher Beschriftung des Button kommt kein Vertrag mit dem Kunden zustande.

Für die Schweiz/Österreich gilt der deutsche Gesetzesentwurf auch, sofern sich das Angebot auch an deutsche Kunden richtet: siehe Buttonlösung Schweiz.

1. Erfüllung erweiterter Informationspflichten

Es muss klar und verständlich (deutlich hervorgehoben) für den Verbraucher dargestellt werden, wenn

  • markanten Produktmerkmale
  • Angabe der Mindestlaufzeit von Verträgen (wenn vorhanden)
  • „den Gesamtpreis der Ware oder Dienstleistung einschließlich aller damit verbundenen Preisbestandteile sowie alle über den Unternehmer abgeführten Steuern oder, wenn kein genauer Preis angegeben werden kann, seine Berechnungsgrundlage, die dem Verbraucher eine Überprüfung des Preises ermöglicht“
  • Angabe aller Versandkosten und Zusatzkosten (z.B: Zoll): „gegebenenfalls zusätzlich anfallende Liefer- und Versandkosten sowie einen Hinweis auf mögliche weitere Steuern oder Kosten, die nicht über den Unternehmer abgeführt oder von ihm in Rechnung gestellt werden“
  • die Befristung bei zeitlich beschränkten Angeboten

Der genaue Gesetzestext: § 1 Informationspflichten bei Fernabsatzverträgen.

2. Der Button auf der finalen Verkaufsabschlusseite

Der Button muss unterhalb der in Punkt 1 benannten Informationen platziert sein und nicht mehrmals auf der Seite vorkommen. Zwischen diesen Informationen dürfen keine weiteren sichtbaren Elemente platziert werden, wie z.B: Checkboxen oder Input-Felder.

Die Button sollte folgender Maßen beschriftet sein ohne weitere Zusätze:

  • Zahlungspflichtig bestellen (Musterbeschriftung vom Gesetzgeber)
  • Kaufen
  • Kostenpflichtig bestellen
  • Zahlungspflichtigen Vertrag schließen
  • Kauf abschließen

Unzulässige Beschriftungen:

  • Bestellung absenden
  • Weiter
  • Bestellen
  • Entscheiden Sie sich für uns!
  • Kauf abschließen und sich verwöhnen lassen

Beispiel für eine erfolgreiche Umsetzung der neuen Regelungen: zeedee-shop.com

empfehlenswerte weiterführende Lektüre: Leitenfaden Buttonlösung IT-Recht Kanzlei München.

Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung beim Anwalt und es wird auch nicht für die Richtigkeit gehaftet. Ich empfehle einen IT-Recht Anwalt zu kontaktieren: Kanzlei Bilk & Keil.