Aus meine Start-Up Seminar an der Uni mit sehr kompetenten Versicherungs-Maklern habe ich zum Thema private Altervorsorge folgende sehr interessante Punkte mitgenommen:
- die private Altervorsorge kann im vorzeitigen Todesfall an Angehörige ausgezahlt werden
- die Rente wird bis zum Tod gezahlt, ab Beginn des Rentenalters
- mann sollte 20% des Brutto-Einkommens zurücklegen, wie die gesetzliche Altersvorsorge von aktuell 19,9% zum Vergleich
- bei einer private Altervorsorge sollte die vorraussichtliche Rentenzahlung über aktuell 1000€ liegen, weil ansonsten Sozialhilfe bezogen werden kann
- ein Inflationsausgleich muss vorhanden sein, 1000€ sind in 40 Jahren nur noch 100€ wert ohne Inflationsausgleich (plakativ gesagt)
- im Fall einer Arbeitslosigkeit darf die private Altervorsorge nicht als Vermögen gewertet werden – bei Anlagen in Aktienfond oder Investment-Fonds allgemein ist dies nicht gewährleistet – diese müssen verkauft werden und das Geld ausgegeben werden, bevor man Arbeitslosengeld oder Hartz 4 erhält!
- nicht aufgelöst werden müssen dagegen: Riester und Rürup-Rente
Für Selbstständige ist es am sinnvollsten eine Rürup-Rente abzuschließen, weil diese voll steuerlich absetzbar ist als „Vorsorge-Aufwendung“.
Eine Riester-Rente ist nicht sinnvoll, weil diese doppelt besteuert wird. Investment-Fonds sind auch nicht steuerlich absetztbar und müssen aufgelöst im Fall einer Arbeitslosigkeit.
Spezialfall GmbH / AG – Kapitalgesellschaften
- als GmbH / AG gibt es nicht besseres als eine betriebliche Altersvorsorge für den Geschäftsführer und seine Angestellten, weil diese zu 100% steuerlich absetzbar ist und gefördert wird
- der Geschäftsführer/ die Angestellten können selber so viel einzahlen, wie sie wollen
- im Falle einer Insolvenz der GmbH / AG werden die Rücklagen für die Rentenzahlungen noch vor allen anderen Zahlungen und vor dem Insolvenzverwalter behandelt – also keine Angst vor dem Ausfall der Rente